Matthias Thürck - Rechtsanwalt

Ihr Rechtsanwalt für Asylrecht, Aufenthaltsrecht und Strafrecht.

Herzlich Willkommen

Die Rechtsanwaltskanzlei Thürck ist eine auf das Migrationsrecht spezialisierte Kanzlei. Rechtsanwalt Matthias Thürck, ist Fachanwalt für Migrationsrecht und steht Ihnen bei allen Fragen des Migrationsrechts zur Verfügung.

Brauchen Sie eine anwaltliche Vertretung oder eine Beratung in Ihrem Asylverfahren vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder in gerichtlichen Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, haben Sie Fragen zu Ihrer aufenthaltsrechtlichen Situation, dann sind Sie hier richtig aufgehoben.

Auch bei Konflikten mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten steht Ihnen die Kanzlei beratend zur Seite und übernimmt Ihre Verteidigung engagiert und kompetent.

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Schwerpunkte

  • Asylrecht
    • Asylverfahren
    • Dublin-III Verfahren
    • Drittstaatenverfahren
  • Aufenthaltsrecht
    • Ausbildungsduldung
    • Beschäftigungsduldung
    • Reiseausweis für Ausländer (grauer Pass)
    • Sonstige aufenthaltsrechtliche Verfahren
  • Einbürgerungsverfahren
  • Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz
  • Strafrecht allgemein

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Leistungen Migrationsrecht

Ich übernehme die Vertretung in Asylverfahren und aufenthaltsrechtlichen Verfahren im gesamten Bundesgebiet.

Dazu gehört Ihre Vertretung gegenüber den Ausländerbehörden und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sowie vor den Verwaltungsgerichten genauso wie in Berufungsverfahren.

Tipps Strafverfahren

Vorladung von der Polizei

Ein Tipp: Wenn Sie Post von der Polizei zu einer Vorladung erhalten haben, besuchen Sie zunächst einen Anwalt, machen Sie ohne Absprache mit diesem keine Aussage bei der Polizei, Sie sind zu einer solchen nicht verpflichtet. Der erste Schritt des Anwalts wird die Beantragung von Akteneinsicht sein, erst dann kann dieser abschätzen, welche Maßnahmen zu ergreifen sind und welches Vorgehen aus Verteidigersicht am sinnvollsten ist.

Denken Sie daran: Alles was Sie sagen, kann im Verfahren gegen Sie verwendet werden. Machen Sie also keine Aussage bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft ohne sich vorher mit einem Strafverteidiger abgesprochen zu haben.

Verhalten bei Hausdurchsuchung

Lassen Sie sich den Durchsuchungsbefehl aushändigen, verständigen Sie sofort einen Strafverteidiger, machen Sie keine Aussagen gegenüber den Durchsuchungsbeamten und stimmen Sie der Beschlagnahme von Gegenständen nicht zu. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, schweigen ist oft die beste Verteidigungsstrategie.

Denken Sie daran: Nicht Sie müssen Ihre Unschuld beweisen, sondern Ihnen muss die Schuld nachgewiesen werden.

Maßnahmen bei einem Strafbefehl

Auch wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, muss das noch nicht das endgültige Urteil sein. In vielen Fällen kann die Höhe und die Anzahl der Tagessätze durch einen Einspruch reduziert werden. Rechtsanwalt Thürck übernimmt gerne für Sie die Prüfung des Sachverhalts und berät Sie über das beste Vorgehen in Ihrem Fall.

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Kontakt

Matthias Thürck
Kaiserstraße 79
60329 Frankfurt am Main

Telefon: 069 90 02 06 70
Telefax: 069 90 02 06 69
E-Mail: info@rechtsanwalt-thuerck.de

Rechtsanwalt Thürck ist werktags von 9:00 - 17:00 Uhr durchgehend erreichbar.

Berufsrechtliche Vorschriften

Matthias Thürck ist als Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen. Die für Auskünfte und Beschwerden zuständige Rechtsanwaltskammer ist die Rechtsanwaltskammer Frankfurt:

Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main

Telefon: 069 17 00 98 01
Telefax: 069 17 00 98 50
E-Mail: info@rak-ffm.de

Die berufsrechtlichen Vorschriften für die Rechtsanwaltschaft und Hinweise gem. § 5 Telemediengesetz finden Sie hier.

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